

Buchungsbedingungen
​1. Unterkunftsregeln
Die Ferienwohnung ist liebevoll eingerichtet und soll den Gästen eine angenehme Atmosphäre garantieren. Damit dies auch möglichst lange aufrechterhalten werden kann, setzten wir einen respektvollen Umgang mit unserem Eigentum voraus. Zudem gelten für die Wohnung einige Regeln:
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Die Wohnung ist eine Nichtraucher-Wohnung
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Partys sind nicht gestattet
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Haustiere sind nicht gestattet
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Die angegebenen Personen-kapazitäten müssen eingehalten werden
Die Preise gelten in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Preis enthalten sind ebenfalls Spül- und Geschirrhandtuch, Wifi Zugang, Parkplatz, Endreinigung sowie die Gartennutzung. Die Übernachtungspreise sind den Inseraten angegeben. Wir stellen es den Gästen frei, ihre Bettwäsche und Handtücher selbst mit zu bringen oder durch uns bereitstellen zu lassen. Eine Bereitstellung der Bettwäsche wird pro Garnitur separat einmalig berechnet.
2. An- und Abreise
Check In: Ab 15.00 Uhr. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, informieren Sie uns bitte darüber vorab telefonisch. Die Schlüsselübergabe wird separat vor Anreise abgestimmt.
Check Out: Bis 10.00 Uhr. Bei Abreisetag ist darauf zu achten, dass die Wohnung besenrein verlassen wird und benutzte Kücheninventar gereinigt wird. Der Müll ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
3. Buchung
Ihre Buchung wird für uns mit der Buchungsbestätigung bindend. Der volle Mietpreis ist bei Anreise zu zahlen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.
4. Stornierung
Von der Buchung bis zur Anreise kann viel passieren. Eine Stornierung Ihrer Buchung ist für beide Seiten für den Fall unangenehm. Daher legen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung ans Herz. Für den Fall einer Stornierung berechnen wir 90 % vom Mietpreis für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum. Sollte wir die Wohnung weitervermieten können, sehen wir von dem Stornosatz ab und berechnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro.
5. Verzögerte Anreise oder vorzeitige Abreise
Verzögerungen bei der Anreise oder verfrühte Abreise (z. B. Schlechtes Wetter etc.) können uns nicht zur Last gelegt werden. Der Mietpreis ist auch für die nicht in Anspruch genommenen Tage zu zahlen.
6. Bezahlung
Der Mietpreis und ggf. Bereitstellung der Bettwäsche/Handtücher ist bei Anreise zu zahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten werden individuell mitgeteilt.
7. Nichtanreise
Sollte der Gast 24 Stunden nach dem gebuchten Anreisetermin nicht erscheinen, gilt die Buchung als storniert. In diesem Fall ist der komplette Mietpreis der für den in der angegebenen Buchungsbestätigung zu zahlen.
8. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis ab Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich in einem bestimmten Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und deren Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Umrücken oder Umstellen von Möbeln in der Ferienwohnung, sowie das benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu verändern.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Ausgussbecken oder Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
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10. Internetnutzung
In der Ferienwohnung wird dem Mieter die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus der kostenfreien Überlassung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Ausgenommen ist hiervon der Besuch von Internetseiten, für die separate Kosten anfallen. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ebenfalls ausgeschlossen.
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darüber machen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist.
Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichen oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.
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11. Nutzung des Internetzugangs über WLAN in der Ferienwohnung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach beliebigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
12. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.
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13. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
14. Besondere Hinweise
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen getätigt worden. Sollte einer der vorstehenden Punkte unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.